Viele Zahn- und Kieferfehlstellungen entwickeln sich bereits im Kindesalter. Nicht jede Auffälligkeit muss sofort behandelt werden. Manche Entwicklungen sollten aber rechtzeitig erkannt werden, damit der richtige Behandlungszeitpunkt nicht verpasst wird.
Eine kieferorthopädische Kontrolle ist besonders sinnvoll bei:
- auffälliger Gebissentwicklung
- Kreuzbiss oder Zwangsbiss
- offenem Biss
- starkem Engstand
- deutlich vergrößerter Frontzahnstufe
- vorstehendem Unterkiefer
- Problemen beim Durchbruch bleibender Zähne
- fehlenden bleibenden Zähnen
- vorzeitigem Milchzahnverlust
Bei Kindern empfehlen wir eine erste kieferorthopädische Einschätzung etwa mit 7 Jahren, spätestens jedoch um das 10. Lebensjahr.
Im Termin klären wir, ob aktuell Behandlungsbedarf besteht, ob zunächst Kontrollen ausreichen oder ob ein Behandlungsbeginn im Jahr 2026 medizinisch sinnvoll wäre.