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Wie viel kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Die von uns empfohlene Erstberatung ab 7 Jahren wird komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und es entstehen keinerlei von Ihnen zu tragende Kosten! Eine Überweisung durch den Hauszahnarzt für diese Erstberatung ist im Übrigen nicht nötig. Auch die eventuell nötigen weiteren halbjährlichen Kontrollen werden voll übernommen. Falls in dieser Erstberatung ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf erkannt wird, muss bei der weiteren Kostenübernahme prinzipiell danach unterschieden werden, wie der Patient versichert und wie alt er ist.

Gesetzlich Krankenversicherte:

Sofern in der Eingangsuntersuchung beim Unter-18-Jährigen ein gewisser Schweregrad (sog. "Kieferorthopädische Indikationsgruppe"/KIG) festgestellt wird, bezahlt Ihre Krankenversicherung eine kieferorthopädische Regelversorgung. Diese sieht nach den Richtlinien eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung vor. Entscheiden Sie sich für sogenannte Mehrleistungen, dann enstehen lediglich diese Mehrkosten. Hier wären beispielsweise kieferorthopädische Methoden und Geräte zu erwähnen, wie selbstligierende Brackets, die unauffälliger und effizienter in der Handhabung sind, ästhetischere, zahnfarbene Brackets oder kieferorthopädische Apparaturen, die weniger Tragedisziplin erfordern (Non-Compliance). Die verschiedenen Möglichkeiten erklären wir Ihnen gerne.
Über 18 Jahren bezahlt die gesetzliche Krankenversicherungen nur in Einzelfällen, wie z.B. bei schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern.

Privat Krankenversicherte:

Aufgrund der Vielzahl an diversen Versicherungen, empfiehlt sich hier generell ein Erstberatungsgespräch.

Nehmen Sie daher unbedingt rechtzeitig die Erstberatung wahr

Im Idealfall ab 7 Jahren, spätestens beim zweiten Milchzahnwechsel (ca. 10-12 Jahre).

Eigenanteilsregelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei einer Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Eltern einen Eigenanteil übernehmen. Diesen Eigenanteil erhalten sie jedoch am Ende der erfolgreichen Behandlung von der Krankenversicherung zurück. In der Regel beträgt dieser Anteil 20% für das 1. Kind und 10% für das 2. Kind. Ihr Kieferorthopäde muss das Geld für die Krankenkasse einsammeln und abrechnen. Daher erhalten die Eltern quartalsweise eine Rechnung über den jeweiligen Eigenanteil. Das Geld wird direkt an die Krankenkasse weitergegeben. Zweck dieses Vorgehens ist, die Eltern und den Patienten zu einer guten Mitarbeit zu motivieren (Gute Zahnpflege, Termine einhalten, Geräte zuverlässig tragen...).

Kosten für eine Aligner-Therapie

Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Behandlung mit durchsichtigen Schienen ist leider nicht möglich. Es gibt vielfältige Krankheitsbilder mit sehr unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden in der Behandlung. So kann ein einzelner "schiefer Zahn" bereits ab wenigen hundert Euro wieder in die korrekte Position gebracht werden. Allerdings kann auch gar kein Platz für den Zahn im Kiefer sein und es müssten zahlreiche Zähne verschoben werden, um nachher einen guten und funktional günstigen Biss zu haben. Dann würde die Alignertherapie allerdings gleich um ein Vielfaches teurer werden. Es macht also nur wenig Sinn, über Kosten zu sprechen, ohne Ihre Zähne in Augenschein zu nehmen. Rufen Sie uns an und wir sprechen über Ihre Wünsche:

Dieser erste Kontrolltermin ist für Sie natürlich kostenlos!

Ratenzahlung

Generell ist bei nahzu all unseren Behandlungen eine Ratenzahlung schon ab 50 € pro Monat möglich.