Zum Hauptinhalt springen
KFO-Reform 2027?

KFO-Reform 2027: Jetzt rechtzeitig beraten lassen

Für 2027 sind Änderungen bei kieferorthopädischen Kassenleistungen im Gespräch. Noch ist nicht alles endgültig beschlossen.

Für Eltern wichtig: Wird eine medizinisch notwendige KFO-Behandlung noch im Jahr 2026 begonnen, spricht vieles dafür, dass der Leistungsanspruch für diese laufende Behandlung nach den bisherigen Regeln erhalten bleibt.

Wir prüfen fachzahnärztlich, ob bei Ihrem Kind Behandlungsbedarf besteht und ob ein Behandlungsbeginn im Jahr 2026 medizinisch sinnvoll ist.

Mehr Infos hier.

Jetzt Erstberatung online buchen

Für Kolleginnen und Kollegen

eine kieferorthopädische Zusammenarbeit auf board-zertifiziertem fachzahnärztlichen Niveau

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

wir unterstützen Sie gerne bei kieferorthopädischen Fragestellungen – von der frühen Einschätzung im Wechselgebiss bis zur interdisziplinären Erwachsenenbehandlung. Als Fachpraxis für Kieferorthopädie legen wir Wert auf eine klare Diagnostik, nachvollziehbare Therapieempfehlungen und eine verlässliche Rückbindung an Ihre Praxis.

Dr. Andreas Detterbeck ist Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Diplomate des German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics. Damit gehört unsere Praxis zu den wenigen board-zertifizierten kieferorthopädischen Praxen in Deutschland. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf wissenschaftlicher Arbeit und digitaler Kieferorthopädie. Dazu zählen Publikationen in nationalen und internationalen Fachjournalen, Vorträge für Fachkollegen sowie Auszeichnungen wie der FEO Award der European Federation of Orthodontics und der Jahresbestpreis der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie.

Wann eine Überweisung sinnvoll ist

Eine kieferorthopädische Einschätzung ist insbesondere hilfreich bei auffälliger Gebissentwicklung, Kreuzbiss, Zwangsbiss, vergrößerter sagittaler Stufe, progener Tendenz, offenem Biss, ausgeprägtem Engstand, Durchbruchsstörungen, Nichtanlagen, Retainerproblemen oder Rezidiven nach früherer Behandlung. Bei Kindern empfehlen wir eine erste kieferorthopädische Kontrolle etwa mit 7 Jahren, spätestens jedoch um das 10. Lebensjahr.

Auch bei Erwachsenen unterstützen wir Sie gerne bei präprothetischen, parodontalen oder ästhetischen Fragestellungen – zum Beispiel bei Lückenmanagement, Alignertherapie, Zahnbewegungen vor prothetischer Versorgung oder interdisziplinären Behandlungsplanungen.

Nicht jede Vorstellung führt automatisch zu einer Behandlung. Häufig geht es zunächst um die richtige Einschätzung des Zeitpunkts, die Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit oder eine Verlaufskontrolle.

KIG Bilder

Was Sie von uns erwarten können

Sie erhalten eine strukturierte kieferorthopädische Einschätzung und auf Wunsch eine Rückmeldung zum empfohlenen Vorgehen. Wir legen Wert auf eine klare Kommunikation mit Ihrer Praxis und auf eine verlässliche zahnärztliche Rückbindung während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung. Die regelmäßigen zahnärztlichen Kontrollen, Prophylaxesitzungen sowie ggf. notwendige konservierende oder parodontale Maßnahmen verbleiben selbstverständlich in Ihrer Praxis. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung kehren Ihre Patientinnen und Patienten zur weiteren zahnärztlichen Betreuung wieder in Ihre Hände zurück.

Hilfreich für die Vorstellung sind eine kurze Fragestellung sowie ggf. vorhandene Röntgenbilder oder klinische Fotos.

Gerne können Sie uns auch vorab zu komplexeren Fällen kontaktieren. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.